Anti-gendern Volksbegehren
od Turfalko, 26. julij 2022
Sporočila: 6
Jezik: Deutsch
Turfalko (Prikaži profil) 26. julij 2022 16:00:38
Der Österreichische Nationalrat wolle ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, welches beinhalten soll:
Gendern darf nicht verpflichtend sein.
BITTE UNTERSCHREIBEN SIE!
Linguistics (Prikaži profil) 27. julij 2022 00:35:08
Kio estas la celo?
Turfalko (Prikaži profil) 27. julij 2022 14:08:57
Dieter Schöfnagel
Es ist gut, über geschlechtergerechte Sprache nachzudenken; aber das Denken soll nicht auf halbem Wege stehenbleiben.
An natürlichen Geschlechtern gibt es weiblich, männlich und zudem höchstgerichtlich als „divers“ anerkannte Abweichungen. Unsere Grammatik kennt Femininum, Maskulinum und Neutrum. Biologisches Geschlecht (Sexus) und grammatikalisches Geschlecht (Genus) sind voneinander unabhängig. Geschlechtsinklusive Bezeichnungen gibt es als generisches Femininum (die Person, die Führungskraft, die Geisel, die Majestät), generisches Neutrum (das Model, das Opfer, das Scheusal) oder generisches Maskulinum (der Arzt, der Apotheker). Es trifft nicht zu, dass mit „Liebe Leser!“ Frauen „nur mitgemeint“ sind; in Wahrheit sind alle Geschlechter gleichermaßen bezeichnet. Auch bei „Lehrkraft“ sind Frauen nicht primär und Männer nicht „nur mit“ gemeint.
Mit „Liebe Leser!“ waren immer alle Geschlechter gemeint, mit „Liebe Leser und Leserinnen!“ wird das generische Maskulinum logisch ausgeschaltet, und es sind nur Männer und Frauen bezeichnet – damit ist die Diskriminierung der „Diversen“ erst eingeführt.
Das Ausweichen auf das vermeintlich geschlechtsneutrale Partizip („Studierende“ statt „Studenten“) erweist sich als irreführend: Ein Hörer ist nur kurzfristig ein Hörender, ein Mörder bleibt es lebenslang, ist aber nur vorübergehend mordend. Zudem ist „Studierende“ nur in der Mehrzahl neutral, in der Einzahl bleibt es bei „ein Studierender / „eine Studierende“. Die überlieferte Stilblüte „Liebe Anwesende und Anwesendinnen“ treibt die Sache auf die Spitze.
Nicht gegen die Rechtschreibregeln verstößt die Doppelnennung, vom SPIEGEL „Blähdeutsch“ genannt; aber sie erreicht das Ziel der Geschlechterneutralität nicht und führt in letzter Konsequenz zu kaum erträglichen Satzgebilden: Man kann in zusammengesetzten Wörtern nicht für einen Teil das generische Maskulinum gelten lassen und für den anderen ablehnen. So kommt es zwangsläufig zu
„Kundenbetreuern, Kundinnenbetreuern, Kundenbetreuerinnen und Kundinnenbetreuerinnen“. Wie soll das unter Einbeziehung der „Diversen“ weitergehen?
Fernsehsprecher, die Doppelnennungen einsparen wollen, verfallen oft auf die Idee, abwechselnd von Autofahrern und Autofahrerinnen oder auch nur von Autofahrerinnen zu sprechen. Aber durch den Zusatz -innen entsteht kein generisches Femininum, es bleibt eine rein weibliche Bezeichnung
Die österreichische Bundesverfassung legt im Art. 8 Deutsch als Staatssprache der Republik fest. Niemand hat das Recht, durch willkürliche „Leitlinien“ einen abweichenden Sprachgebrauch zu erzwingen.
Die österreichische Volksanwaltschaft hat bereits im Jahr 2017 den Zwang zum Gendern an Hochschulen auf die offizielle Missstandsliste gesetzt.
Gendersprach-Vorschriften im Schulbereich stehen im Widerspruch zum Schulunterrichtsgesetz 1974, das die deutsche Sprache als Unterrichtssprache festlegt, und gendersprachbedingt schlechte Beurteilungen widersprechen der Leistungsbeurteilungs-Verordnung Nr. 371 vom 24. Juni 1974.
Rechtschreibung und damit Sprachgebrauch unterliegen einer staatsübergreifenden Regelung: Seit der jüngsten Rechtschreibreform ist der Rat für deutsche Rechtschreibung zuständig. Dieser hat wiederholt künstliche Elemente wie Genderstern, Gender-Gap, Doppelpunkt u. s. w. im Wortinneren als unzulässig erklärt und folgende Grundanforderungen an den Sprachgebrauch verlautbart:
Der Rat bestätigt seine am 16.11.2018 beschlossenen Kriterien geschlechtersensibler Schreibung: Geschlechtergerechte Texte sollen
• sachlich korrekt sein,
• verständlich und lesbar sein,
• vorlesbar sein (mit Blick auf die Altersentwicklung der Bevölkerung und die Tendenz in den Medien, Texte in vorlesbarer Form zur Verfügung zu stellen),
• Rechtssicherheit und Eindeutigkeit gewährleisten,
• übertragbar sein im Hinblick auf deutschsprachige Länder mit mehreren Amts- und Minderheitensprachen (Schweiz, Bozen-Südtirol, Ostbelgien; aber für regionale Amts- und Minderheitensprachen auch Österreich und Deutschland),
• für die Lesenden bzw. Hörenden die Möglichkeit zur Konzentration auf die wesentlichen Sachverhalte und Kerninformationen sicherstellen.
• Außerdem betont der Rat, dass geschlechtergerechte Schreibung nicht das Erlernen der geschriebenen deutschen Sprache erschweren darf (Lernbarkeit).
Die ideologisch bedingte Steuerung des Sprachgebrauchs ist ein Merkmal totalitärer Regime und wird in Utopien wie in George Orwells „1984“ oder Václav Havels „Benachrichtigung“ eindrucksvoll geschildert.
Sollte sich die Auffassung durchsetzen, dass allein die Gendersprache geschlechtergerecht und zumutbar sei, wäre unsere gesamte Literatur aus Jahrhunderten bis heute der Verfemung preisgegeben. Was sagen unsere Schriftsteller, unsere Literaturnobelpreisträger wohl dazu?
Die Forderung nach geschlechtsneutralem Sprachgebrauch ist durch die Anerkennung und Verwendung des generischen Femininums, Maskulinums und Neutrums und nur dadurch gewährleistet.
Sunjo (Prikaži profil) 19. avgust 2022 16:29:59
Turfalko (Prikaži profil) 15. september 2022 20:26:22
Fabian Payr / Von Menschen und Mensch*innen.
20 gute Gründe, mit dem Gendern aufzuhören.
ISBN 978-3-658-36674-2
Turfalko (Prikaži profil) 15. september 2022 20:39:13
Seite 5: „jede:r 20. Einwohner:in“;
Seite 50: „Der personifizierte Baum ist Wächter:in, Einzelgänger:in, soziales Wesen, Zuhörer:in, Beschützer:in und Klimaretter:in“.
Das Anti-gendern Volksbegehren will sowas nicht verbieten. Man darf aber die Frage stellen, ob die Verfasser solcher Texte vielleicht Sprachstörungen haben.